UNLAUTERER WETTBEWERB DES EHEMALIGEN ANGESTELLTEN
Ein ehemaliger Angestellter, welcher einem Konkurrenzunternehmen eine Reihe von – auch nicht vertraulichen – Handelsinformationen zur Verfügung stellt, begeht als dazwischen gestellter Dritter unlauteren Wettbewerb und ist hierfür verantwortlich.
Mit einem erst kürzlich für einen Klienten unserer Kanzlei erwirkten Urteil, hat das Landesgericht Bozen einen ehemaligen Angestellten entsprechend zur Zahlung einer hohen Schadensersatzsumme verurteilt. Der Schadensersatz wurde nach Billigkeit liquidiert, wobei sich das Gericht am verlorenen Gewinn und geringeren Umsatz des ehemaligen Arbeitgebers aufgrund der Abwendung der Kunden vom Unternehmen orientiert hat.