Rezensionen auf Online-Portalen
Eines der derzeit äußerst aktuellen Themen sind negative Bewertungen, die von Nutzern auf Plattformen wie Google, TripAdvisor, Booking.com usw. abgegeben werden, und die damit zusammenhängende Möglichkeit, deren Löschung bzw. Entfernung zu erwirken oder nicht.
In der jüngsten Rechtsprechung wurde festgehalten, dass den sogenannten „Hosting-Provider“ (also das Unternehmen, welches Speicherplatz auf einem Server sowie die notwendige technologische Infrastruktur zur Verfügung stellt) eine Verantwortung trifft, wenn er es unterlassen hat, rechtswidrige Inhalte unverzüglich zu entfernen, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Die Bewertung des Inhalts der Rezension, die für die Beantragung ihrer Löschung bzw. Entfernung erforderlich ist, muss unter Berücksichtigung der Abwägung zwischen der Freiheit der Meinungsäußerung durch Rezensionen und dem Recht auf Ehre und (insbesondere geschäftliche) Reputation erfolgen.
In diesem Zusammenhang hat die Rechtsprechung entschieden, dass die bei negativen Online-Äußerungen einzuhaltende Grenze darin besteht, die Darstellung bewusst verfälschter Umstände sowie eine respektlose und die Würde verletzende Sprache zu vermeiden. Zwar kann Kritik auch subjektive, anfechtbare und nicht teilbare Wertungen enthalten, da sie Ausdruck der Freiheit der Meinungsäußerung und des Rechts auf Kritik ist, sie muss jedoch auf realen Tatsachen beruhen.