Mehr Rechtssicherheit für geschenkte Immobilien
Das sog. „Decreto di Semplificazioni 2025“ enthält eine für die Praxis besonders relevante Neuerung im Immobilien- und Erbrecht.
Von erheblicher Bedeutung ist die Abänderung des Art. 563 ZGB. Bislang bestand erhebliche Rechtsunsicherheit, da Immobilien im Eigentum von Beschenkten im Falle eines Erbstreites und einer erfolgreichen Pflichtteils- bzw. Kürzungsklage seitens der Erben auch gegenüber gutgläubigen Erwerbern zurückverlangt werden konnten. Diese Rechtsunsicherheit wirkte sich regelmäßig negativ auf Finanzierungen und auf den Kauf/Verkauf von Immobilien aus.
Aufgrund der genannten Abänderung des Art. 563 ZGB müssen gutgläubige Erwerber die Immobilie künftig trotz erfolgreicher Kürzungsklage nicht mehr herausgeben. Der Anspruch der pflichtteilsberechtigten Erben bleibt gegenüber dem Beschenkten bestehen, entfaltet jedoch ausschließlich schuldrechtliche Wirkung bzw. eine Verpflichtung zur Zahlung.
Dies führt zu deutlich mehr Rechtssicherheit und höherer Verkehrsfähigkeit geschenkter Immobilien.