Probleme beim Immobilienverkauf?
Sie wollen Ihre Immobilie verkaufen und werden darauf hingewiesen, dass der aktuelle Bestand nicht mit den in der Gemeinde aufliegenden Plänen übereinstimmt?
Um dieses Verkaufshindernis zu beseitigen, war es in der Vergangenheit notwendig ein aufwändiges Sanierungsverfahren einzuleiten, wofür ein Bußgeld zu bezahlen war.
Das neue Landesgesetz für Raum und Landschaft führt eine vereinfachte Möglichkeit zur Richtigstellung ein. Unter bestimmten Voraussetzungen kann seit dem 01.07.2020 eine Richtigstellung beantragt werden, ohne dass Bußgelder fällig werden.