Öffnung des Kassationsgerichtshofes gegenüber Eheverträgen
Mit dem Beschluss Nr. 20415/2025 hat der Kassationsgerichtshof einen weiteren Schritt in Richtung Anerkennung von Eheverträgen gemacht. In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Fall hat der Ehemann mittels Privaturkunde erklärt, seiner Ehefrau im Falle einer Trennung den Betrag in Höhe von insgesamt knapp € 150.000,00 zu schulden, da dieselbe die genannte Summe in die Renovierung einer ihm gehörenden Immobilie investiert hatte. Die Höchstrichter qualifizierten diese Abrede als gültigen Vertrag, der aufschiebend hinsichtlich einer etwaigen Trennung bedingt ist.
Die Entscheidung fügt sich in eine Entwicklung ein, die das bislang sehr restriktive Verständnis des italienischen Rechts in Bezug auf Eheverträge weiter aufweicht. Während der Kassationsgerichtshof in früheren Urteilen ähnliche Vereinbarungen regelmäßig als nichtig qualifizierte, zeichnet sich nun eine vorsichtige Öffnung ab.
Auch wenn nach wie vor sämtliche Vereinbarungen vor oder während der Ehe über Unterhaltszahlungen im Falle einer zukünftigen Trennung oder Scheidung sowie hinsichtlich der gemeinsamen Verantwortung gegenüber den Kindern unzulässig bleiben, da es sich hierbei laut italienischem Recht um sogenannte nicht verfügbare Rechte handelt, und somit die Entscheidung nicht an die weit weniger strengen Regelungen anderer Länder, insbesondere die prenuptial agreements des amerikanischen Rechts, heranreicht, markiert sie dennoch eine wichtige Etappe in der Weiterentwicklung des italienischen Familienrechts.
Für die Praxis bedeutet dies, dass Ehepaare nun erweiterte Möglichkeiten haben, ihre Vermögensfragen bereits im Vorfeld einvernehmlich vertraglich zu regeln, und dass diese Vereinbarungen auch im Falle einer Trennung oder Scheidung ihre Gültigkeit behalten. Dies erfordert jedoch eine präzise und rechtssichere Ausgestaltung.
Unsere Kanzlei berät Sie gerne bei der Ausarbeitung und Prüfung solcher Vereinbarungen.