Neuerungen im Bereich des Strafrechts
Neuerungen im Bereich Strafrecht und Strafprozessrecht
Am 10. Juli wurde der sogenannte Gesetzentwurf „Nordio“ verabschiedet, welcher bedeutende Neuerungen im Bereich des Strafrechts und Strafprozessrechts vorsieht. Insbesondere wurde der Straftatbestand des Amtsmissbrauchs gemäß Artikel 323 StGB abgeschafft. Hinsichtlich der Abhörung von Telefongesprächen wurden zusätzliche Garantien geschaffen, insbesondere bezüglich der Korrespondenz zwischen dem Beschuldigten und dessen Rechtsbeistand sowie der Veröffentlichung des Inhalts der Telefonabhörungen. Außerdem sieht der Gesetzgeber Neuerungen im Bereich der vorbeugenden Zwangsmaßnahmen vor und schränkt die Möglichkeiten einer Berufung durch den Staatsanwalt bei Freispruch des Angeklagten ein.
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