NEUE RAUMORDNUNG IN SÜDTIROL
Die Raumordnung in Südtirol hat durch das Gesetz für Raum und Landschaft Nr. 9/2018 eine Reihe von wesentlichen Änderungen erfahren. Es ist am 01.07.2020 in Kraft getreten und wurde inzwischen durch zahlreiche Durchführungsverordnungen ergänzt.
Im Rahmen eines Vortrages in der Handelskammer Bozen informierte unsere Partnerin, RA Elisabeth Tinkhauser, zu wesentlichen Neuerungen im Bereich der Gewerbegebiete und stellte insbesondere auch die neuen Bestimmungen zu den Dienstwohnungen und den zeitweiligen Unterkünften für Mitarbeiter vor.
