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Haftung von Verwaltern gegenüber Gläubigern: Neue Entwicklungen im italienischen Gesellschaftsrecht

Die Haftung von Verwaltern in Kapitalgesellschaften gewinnt im italienischen Recht zunehmend an Bedeutung – insbesondere im Lichte aktueller Urteile, die Gläubigern neue Klagemöglichkeiten eröffnen.
Traditionell konnte nur die Gesellschaft selbst die Verwalter verklagen. Doch laut aktueller Rechtsprechung – zuletzt bestätigt durch erstinstanzliche Urteile – können auch Gläubiger unter bestimmten Voraussetzungen direkt gegen die Verwalter vorgehen. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Gesellschaftsvermögen nicht ausreicht, um die offenen Forderungen zu decken, und die Verwalter durch pflichtwidriges Verhalten zur Verschlechterung der Vermögenslage beigetragen haben.
Die rechtliche Grundlage hierfür bieten die Art. 2394 und 2476 des italienischen Zivilgesetzbuches. Voraussetzung für eine erfolgreiche Klage ist der Nachweis einer Pflichtverletzung der Verwalter und eines daraus resultierenden Schadens – etwa durch unterlassene Krisenmaßnahmen, verspätete Insolvenzanmeldung oder unzulässige Entnahmen.
Für Gläubiger bietet diese Entwicklung ein wichtiges Instrument, um bei Zahlungsausfällen nicht völlig leer auszugehen. Für Verwalter hingegen steigt die Verantwortung, insbesondere in wirtschaftlich angespannten Situationen.
Unsere Kanzlei in Südtirol verfolgt diese Entwicklungen aufmerksam und berät sowohl Gläubiger als auch Unternehmensorgane zu Haftungsfragen im Gesellschaftsrecht.