Erfolgreich bauen – mit klaren Verträgen!
Als privater Bauherr baut man meistens einmal im Leben. Umso mehr ist eine Planung wichtig. Dies gilt auch im rechtlichen Sinne.
Die Beauftragung des Planers, bzw. der weiteren notwendigen Freiberufler, sollte mit einem entsprechenden schriftlichen Vertag erfolgen.
Dies bedeutet nicht unbedingt, dass ein komplexes Vertragswerk aufgesetzt werden muss. Jedoch zeigt unsere jahrzehntelange Erfahrung in diesem Bereich, dass es, um Streitfälle zu vermeiden, hilfreich und auch notwendig ist, die Leistungen zu beschreiben, Honorare zu vereinbaren und Zeiten für die Leistungserbringung festzulegen.
Ebenso sollten Werkverträge mit den ausführenden Firmen schriftlich abgeschlossen werden. Auch hierbei gelten dieselben Regeln: Wird nach Maß oder pauschal ein Preis vereinbart, welches sind die Leistungen welche erbracht werden und welches die Zeiten für die Ausführung der Gewerke und die Fristen für die Bezahlung.
Bereits diese wenigen grundsätzlichen Vereinbarungen zu verschriftlichen beugt meist einer nachfolgenden Diskussion oder einem Streit vor.
Gerne stehen wir Ihnen bereits vor Baubeginn beratend in diesem Bereich zur Verfügung.
Sollte es trotzdem nachfolgend zu Streitigkeiten kommen, unterstützen wir Sie sowohl außergerichtlich, als auch im Gerichtswege gemeinsam mit unserem Team und den Gutachtern, mit welchen wir als Kanzlei vertrauensvoll seit Jahren zusammenarbeiten.
