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Die Verwirklichung und Führung von Parkplätzen mittels PPP-Projekt

Aufgrund des Inkrafttretens des Landesgesetzes für Raum und Landschaft Nr. 9/2018 ist es seit 2020 nicht mehr möglich, Parkplätze durch Privatinitiative zu realisieren. Vorhergehend konnte der private Eigentümer beantragen, dass ihm die Verwirklichung und Verwaltung – einer im Bauleitplan entsprechend ausgewiesenen Fläche – übergeben wird.

Es ist nun gesetzlich vorgeschrieben, dass die Verwirklichung von sämtlichen Bauwerken und Anlagen von allgemeinen und sozialem Belang nur unter Einhaltung der geltenden Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe anvertraut werden kann.
Für die Realisierung und Führung eines Parkplatzes durch einen Privaten bietet sich jetzt, in Anwendung des Vergabekodexes, unter anderem das Institut des PPP – des Public–Private Partnership – an.
Die Realisierung eines PPP-Projekts impliziert eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und unsere Fachkompetenz sowohl im Gesellschaftsrecht, als auch im Verwaltungsrecht deckt alle entsprechenden, rechtlichen Aspekte ab.

Gerne unterstützen wir Wirtschaftsteilnehmer bei der Verwirklichung eines derartigen Vorhabens.