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DER VERFASSUNGSGERICHTSHOF SCHAFFT GLEICHBERECHTIGUNG BEI DER NACHNAMENSGEBUNG VON KINDERN

Die italienischen Rechtsnormen sahen bis jetzt vor, dass ein Kind nicht den alleinigen Nachnamen der Mutter haben kann. Auch erhielt ein Kind, mangels einer Einigung der Eltern, zwingend den Nachnamen des Vaters.

Der Verfassungsgerichtshof hat nun erklärt, dass die automatische Zuweisung des Nachnamens des Vaters diskriminierend ist und hat somit die entsprechenden Normen für verfassungswidrig erklärt. Laut Verfassungsgerichtshof müssen beide Elternteile die Wahl des Nachnamens ihres Kindes vertreten können, schließlich ist der Nachname fundamental für die persönliche Identität eines Kindes.

Im Sinne der Gleichberechtigung erhält ein Kind nun den Nachnamen beider Eltern, dies in der von ihnen vereinbarten Reihenfolge. Von dieser grundsätzlichen Regelung abweichend, können die Eltern aber natürlich vereinbaren, dem Kind nur einen Nachnamen zu geben.