Brixner Hofburggarten
Das Verwaltungsgericht von Bozen hat durch ein wichtiges, kürzlich ergangenes Urteil jene Maßnahmen aufgehoben, mit welchen die Gemeinde Brixen dem österreichischen Künstler André Heller mit der Neugestaltung des Brixner Hofgartens beauftragt hat.
Dieser Richterspruch erging nach einem von der Architektenkammer Südtirol eingereichten Rekurs. Der Berufsverband hatte dabei die These vertreten, dass diese Beauftragung mittels öffentlicher Ausschreibung erfolgen hätte müssen, die lokale Verwaltung hingegen hatte ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Veröffentlichung einer Ausschreibung durchgeführt.
Für das Fehlen der notwendigen Voraussetzungen, um ein Verhandlungsverfahren durchführen zu können, war auch der Umstand ausschlaggebend, dass die Gemeinde Brixen bereits in der Vergangenheit einen öffentlichen Wettbewerb betreffend die gegenständlichen Arbeiten ausgeschrieben hatte, an welchem unter anderem auch mehrere lokale Wirtschaftsteilnehmer mitgemacht hatten.