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Berufliche Haftung des Freiberuflers

Die Arbeit eines Freiberuflers, sei es als Ingenieur, Architekt, Wirtschaftsprüfer oder Arbeitsberater, beinhaltet das Risiko, einer Klage wegen beruflicher Haftung vonseiten eines Kunden ausgesetzt zu sein.

Es ist daher wichtig, sich darüber im Klaren zu sein, dass die bloße nicht ordnungsgemäße Ausführung der beruflichen Tätigkeit oder das Nichterreichen des vom Kunden angestrebten Ergebnisses nicht immer zu einer Verurteilung auf Schadensersatz wegen beruflicher Haftung führt.

Vielmehr obliegt es in erster Linie dem Klienten, nicht nur das Vorhandensein, sondern auch den Inhalt und den Umfang des dem Freiberufler übertragenen Auftrags zu beweisen, während dieser nachzuweisen hat, dass er die ihm übertragene Aufgabe mit der erforderlichen Sorgfalt und Tüchtigkeit ausgeführt hat.

Im Falle einer festgestellten Nichterfüllung des Freiberuflers obliegt es wiederum dem Kunden, den Kausalzusammenhang zwischen dem mutmaßlichen Vertragsbruch von Seiten des Freiberuflers und dem geltend gemachten Schaden zu beweisen, und zwar auf der Grundlage einer positiv-prognostischen Bewertung des wahrscheinlichen Ergebnisses der Tätigkeit des Freiberuflers, wenn diese ordnungsgemäß ausgeführt worden wäre.

Gerne vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin in unserer Kanzlei, um Sie über weitere Fragen zur beruflichen Haftung von Freiberuflern zu informieren.