Arbeitsunfall – Haftungsausschluss des Sicherheitskoordinators
Aufgrund eines tödlichen Arbeitsunfalls wurde ein Zivilverfahren am Landesgericht Bozen eingeleitet, in welchem die Kläger eine Schadenersatzforderung in Höhe von ca. € 1,7 Mio. gestellt haben.
Am Ende dieses langwierigen Verfahrens, in welchem unsere Kanzlei erfolgreich die Interessen des Sicherheitskoordinators vertreten konnte, wurden die gestellten Forderungen von Seiten des Oberlandesgerichtes nun vollinhaltlich abgewiesen.
Gerne stehen wir Ihnen für einen Beratungstermin zur Verfügung, um sowohl die zivilrechtlichen als auch strafrechtlichen Problematiken in derartigen Fällen zu erörtern.
