Neuvergabe von .com-Domainnamen
Wenn Ihr Unternehmen bereits einen Domainnamen mit der Endung „.it“ registriert hat, könnten Sie im Rahmen Ihrer internationalen Expansion an der Registrierung eines entsprechenden Domainnamens mit der Endung „.com“ interessiert sein.
Ihr Unternehmen muss jedoch möglicherweise feststellen, dass dieser Domainname nicht verfügbar ist, da er von einem anderen Subjekt, welches „Domaingrabbing“ betreibt, bereits registriert und „besetzt“ wurde.
Unter „Domaingrabbing“ versteht man den Erwerb von Domainnamen nicht zu direkten kommerziellen Zwecken, sondern mit dem Ziel, die Registrierung an ein Unternehmen zu verkaufen, das häufig bereits Inhaber eines entsprechenden Domainnamens mit länderspezifischer Endung oder einer eingetragenen Marke ist.
In diesem Fall kann bei der ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) mit Sitz in Los Angeles, Kalifornien (USA), ein hierfür vorgesehenes Verfahren eingeleitet werden, um die Zuweisung der vom Cybersquatter missbräuchlich registrierten Domain zu Ihren Gunsten zu erwirken. Dieses Verfahren nennt sich „Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy“.
Wir von der Kanzlei Baur&Partner aus Bozen in Südtirol können Ihr Unternehmen im Rahmen dieses Verfahrens unterstützen und zeitnah die Zuweisung des für Sie relevanten Domainnamens mit der Endung „.com“ erreichen.
