Im November wurde mit Dringlichkeitsverfügung eine generelle Schließung der Kindergärten und Schulen vom 16. bis 22. November und später 30. November verfügt. Das Verwaltungsgericht hat nachträglich festgestellt, dass die Schließung nicht rechtmäßig verfügt worden ist, weil die Maßnahme nicht ausreichend begründet war und eine Ermittlung der zugrunde gelegten Tatsachen fehlte.