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Verwaltungsstrafen

Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Verwaltungsstrafen

Die Übertretung einer geltenden Rechtsnorm bringt in der Regel eine Sanktion mit sich, in vielen Fällen eine Verwaltungsstrafe. Diese unterscheidet sich dadurch von einer strafrechtlichen Sanktion, dass sie nicht von einem Gericht, sondern von einer Verwaltungsbehörde verhängt wird. Die Sanktion kann in einer Geldbuße oder einer anderen Sanktion bestehen, zum Beispiel einer Beschlagnahme oder Untersagung bestimmter Tätigkeiten.    Verwaltungsstrafen sind in nahezu allen Bereichen des öffentlichen Rechts vorgesehen, beginnend bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, Vergehen in den Bereichen Umwelt, Landschaft und Bauwesen, Verstöße gegen die Konventionierungspflicht, um nur einige Beispiele zu nennen.

Eine Verwaltungsstrafe kann nur in den ausdrücklich vom Gesetz vorgesehenen Fällen verhängt werden, und ihre Verhängung ist an die Einhaltung der vorgeschriebenen Verfahrensvorschriften gebunden. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kann die verhängte Strafe mit den einschlägigen Rechtsmitteln angegriffen werden. Unsere Kanzlei und die fachkundigen Anwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung, wenn es darum geht, die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsstrafe zu prüfen und die möglichen Rechtsmittel geltend zu machen.

Tätigkeitsbereich Verwaltungsstrafen

  • Außergerichtliche Beratung
  • Prüfung der Rechtmäßigkeit von erlassenen Verwaltungsstrafen
  • Widerspruchsverfahren gegen Verwaltungsstrafen jeglicher Art vor den zuständigen Gerichten

Unsere Kompetenzen