Das Verwaltungsrecht
Das Verwaltungsrecht ist geprägt durch das Zusammenspiel staatlicher und EU-Normen mit dem Landesrecht.
Die Beratung von Bürgern, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften in den Bereichen des Baurechts und der Raumordnung, des Landschafts- und Denkmalschutzes, des Vergabe- und Wettbewerbsrechts, des Umwelt- und Energierechts sowie bei Lizenzfragen und bei der Abwicklung von öffentlichen Verträgen verlangt eine genaue Kenntnis dieser Komplexität und Erfahrung im Umgang mit den Behörden.
Durch pragmatische und juristisch durchdachte Lösungen konnten wir in zahlreichen Fällen dazu beitragen, die Anliegen unserer Kunden zu verwirklichen. Gleichermaßen stehen wir Körperschaften und privatrechtlichen Gesellschaften zur Seite, die sich an öffentlich-rechtliche Bestimmungen halten müssen.
Unsere Tätigkeit im Bereich des Verwaltungsrechtes umfasst auch die gerichtliche Vertretung unserer Kunden vor den Verwaltungsgerichten, dem Staatsrat, dem Rechnungshof, dem Wassermagistrat, und dem Europäischen Gerichtshof.
Tätigkeitsbereiche im Verwaltungsrecht:
- Urbanistik, Raumordnung und Baugenehmigungen
- Vergaberecht, Konzessionen und öffentliche Ausschreibungen
- Öffentliche Verträge und Konventionen
- Public Private Partnership und Projektfinanzierung
- Energierecht, Umwelt – und Wasserrecht
- Enteignungen im öffentlichen Interesse
- Haftung von Verwaltern und öffentlichen Bediensteten
- Geförderter Wohnbau und konventionierter Wohnbau
- Verwaltungsstrafen