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Vergaberecht, Konzessionen und öffentliche Ausschreibungen

Kanzlei für Vergaberecht, Konzessionen und öffentliche Ausschreibungen

Als Vergaberecht ist jener Bereich des Rechtes definiert, welcher die Regeln und Vorschriften beinhaltet, welche die öffentliche Hand bei der Beschaffung und beim Einkauf von Gütern und Dienstleistungen befolgen muss. Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen muss in einem transparenten, diskriminierungsfreien und wettbewerblichen Verfahren erfolgen. Zu Problematiken kommt es dabei, weil die Beschaffungsvorhaben der öffentlichen Auftraggeber strengen Regeln unterliegen. Das Vergaberecht in Südtirol und Italien wird grundsätzlich auf europäischer Ebene geregelt und durch Bestimmungen des italienischen Staates, sowie der Autonomen Provinz Bozen ergänzt. Die spezialisierten Rechtsanwälte unserer Kanzlei in Bozen verfügen über eine langjährige Erfahrung, wenn es darum geht, öffentliche Körperschaften bei der Wahl, Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen zu unterstützen. Ebenso liegt einer der Schwerpunkte unserer Anwaltskanzlei darin, öffentliche Körperschaften, Unternehmen und Freiberufler in Gerichtsverfahren, welche sich im Zuge eines Ausschreibungsverfahrens ergeben können, zu vertreten.

Tätigkeitsbereiche Vergaberecht, Konzessionen und öffentliche Ausschreibungen

  • Anfechtung von Ausschreibungen, Ausschlussverfügungen und Zuschlägen, gerichtliche Vertretung vor den zuständigen Verwaltungsgerichten Italiens, vor der Berufungsinstanz des Staatsrates und dem Kassationsgerichtshof
  • Beratende Tätigkeit bei der Wahl, Vorbereitung und Durchführung von Ausschreibungen

Unsere Kompetenzen