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Ihr Partner in allen Rechtsfragen.

Gesellschaftsrecht

Kanzlei für Gesellschaftsrecht

Das Gesellschaftsrecht ist ein komplexes und breitgefächertes Rechtsgebiet, das von großer Relevanz in vielen Bereichen des unternehmerischen Alltages ist.

Unsere Kanzlei in Bozen begleitet Gesellschaften jeglicher Rechtsform (Personen- und Kapitalgesellschaften) aber auch:

  • Genossenschaften
  • Vereine und Stiftungen, von der Gründung bis zur Liquidation, bzw. Insolvenz.

Nachdem unsere Rechtsanwälte im deutschsprachigen Südtirol arbeiten und somit perfekt zweisprachig sind, betreuen wir gerne Kunden aus dem deutschsprachigen Ausland und unterstützen diese beispielsweise bei der Gründung einer Gesellschaft in Italien oder bei der Abfassung von zweisprachigen Verträgen.

Ziel unserer Beratung ist es, frühzeitig Hindernisse und Schwierigkeiten zu erkennen oder bereits entstandene Probleme durch ein unternehmerisch sinnvolles Vorgehen zu lösen. Hierbei legen wir Wert darauf, Ihnen nicht nur im Krisenfall, sondern regelmäßig beratend zur Seite zu stehen und dies auch immer unter Berücksichtigung der Auswirkungen im Bereich Arbeitsrecht, Sozialrecht und Steuerrecht.

Ein weiterer Schwerpunkt unsere Anwälte liegt im Bereich der Rechtsverhältnisse von Organen (vor allem Geschäftsführer von GmbH’s, Vorstände und Aufsichtsräte von AG’s). Kernthemen in diesem Tätigkeitsfeld sind der Dienstvertrag und seine Kündigung oder sonstige Beendigung, und die Haftung des Geschäftsführers, des Vorstands oder des Aufsichtsrates.

Tätigkeitsbereiche im Gesellschafsrecht:

  • Gründung und Umstrukturierung von Personen- und Kapitalgesellschaften
  • Legal due diligence (beispielsweise, Prüfung der rechtlichen Risiken beim Kauf von Unternehmensbeteiligungen oder Betriebszweigen);
  • Gestaltung und Abänderung von Satzungen
  • Beratung und Abfassung von Gesellschaftsverträgen und Nebenabreden
  • Beratung bei der Durchführung von Gesellschafter- oder Geschäftsführerversammlungen, sowie Vorbereitung der entsprechenden Beschlussfassungen
  • Beratung von Gesellschaftern gegenüber der Gesellschaft oder Gesellschaftergruppen, bzw. in Streitfällen zwischen Gesellschaftern
  • Beratung und Gestaltung von Unternehmensnachfolgen, insbesondere bei Familienunternehmen
  • Beratung von Unternehmensgruppen bei konzern- und umwandlungsrechtlichen Maßnahmen zur Neuordnung ihrer Unternehmensstruktur, bzw. von Familienunternehmen bei der Organisation ihrer Gesellschafter- und/oder Geschäftsführungsstruktur, sowie bei Gesellschafterwechsel
  • Beratung von Unternehmen in Krisensituationen
  • Haftung von Geschäftsführern, Prokuristen, Vorständen oder Aufsichtsräten
  • Italienweite Prozessführung im gesamten Handels- und Gesellschaftsrecht

Als spezialisierte Ansprechpartner im Bereich Gesellschaftsrecht stehen Ihnen zur Verfügung:

Unsere Kompetenzen