Unternehmensrecht
Kanzlei für Handels- und Wirschaftsrecht
Die Globalisierung und die Vermischung des klassischen Unternehmensrechtes mit dem Verwaltungsrecht machen insbesondere in diesem Fachbereich eine zunehmend fächerübergreifende Beratung erforderlich, um die Vorhaben von Unternehmen erfolgreich umsetzen zu können.
Neben der Beratung im Gesellschaftsrecht (z.B. Gründung und Umstrukturierung von Gesellschaften, Gestaltung der Verträge zwischen der Gesellschaft und ihren Organen, Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen) unterstützen wir unsere Kunden bei den rechtlichen Herausforderungen, die mit der Weiterentwicklung ihres Unternehmens, der Erschließung neuer Märkte, durch Zusammenschlüsse oder durch den Kauf eines Betriebes verbunden sind (z.B. Fusionen und Übernahmen M&A) sowie bei urheber- und markenrechtlichen Fragen (z.B. Patentschutz).
Wir besitzen vielfältige Erfahrung auch im Bankenrecht und vertreten Bankinstitute sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich. Unsere Spezialisierung im Konkursrecht ermöglicht es uns, die Forderungen von Gläubigern bestmöglich zu schützen. Wir bieten auch die umfassende Beratung für Unternehmen an, welche sich in einer Krisensituation befinden.