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Unterhalts- und Sorgerechtsfragen

Sobald sich Partner (verheiratet oder unverheiratet) dazu entscheiden, ihren gemeinsamen Lebensweg zu beenden, ist es in erster Linie wichtig, die Interessen der Kinder zu schützen und zu berücksichtigen.
Zumal derartige Entscheidungen oft von starken Emotionen geprägt und begleitet werden, sollte eine konkrete Regelung des Kindesunterhaltes, sowie die geregelte Ausübung des Sorgerechts von Anfang an in den Vordergrund gestellt werden.
Das Sorgerecht kann entweder von beiden oder von einem Elternteil alleine ausgeübt werden. Hier geht es darum zu überprüfen, ob die Vorrausetzungen für die gemeinsame Ausübung gegeben sind, oder ob es im Interesse der Kinder steht, die elterliche Verantwortung lediglich von einem Elternteil zu erfahren.
Bei Unterhaltsfragen bedarf es hingegen einer genauen Abklärung der verschiedenen ordentlichen, sowie außerordentlichen Bedürfnisse der Kinder. Auch die wirtschaftliche Situation der Eltern muss berücksichtigt werden.
Unsere fachspezifischen Rechtsanwälte begleiten Sie bei diesem sensiblen Thema gerne von Anfang an mit einem persönlichen Gespräch, bis hin zur einvernehmlichen oder strittigen Lösungsfindung vor Gericht.

ALS SPEZIALISIERTE ANSPRECHPARTNER IM BEREICH FAMILIEN- UND EHERECHT STEHEN IHNEN ZUR VERFÜGUNG:

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