Unlauterer Wettbewerb
Kanzlei für Unlauteren Wettbewerb
Im Bereich ihrer Handelstätigkeit sind die Unternehmen dazu verpflichtet, sich nur jener Mittel zu bedienen, welche dem Prinzip der beruflichen Redlichkeit entsprechen.
Um sich einen größeren Marktanteil zu sichern, kann es passieren, dass im Wettbewerb stehende Unternehmen diesen Grundsatz verletzen, indem sie beispielsweise Kunden oder Mitarbeiter abwerben und sich somit des betrieblichen know hows des Konkurrenten aneignen.
Neben wichtigen Unternehmen aus Südtirol, betreut unsere Kanzlei auch Unternehmen aus dem deutschsprachigem Ausland, wenn es um den Schutz Ihrer Rechte und Interessen in diesem Bereich geht. Es besteht insbesondere die Möglichkeit, Dringlichkeitsmaßnahmen für die Unterbindung des schadhaften Verhaltens zu erlangen, bzw. den Ersatz des erlittenen Schadens zu verlangen.
Unsere Leistungen:
- Beratung und außergerichtliche Tätigkeit im Bereich des Wettbewerbsrechtes und der Binnenmarktvorschriften
- Gerichtliche Tätigkeit und Dringlichkeitsverfahren zum Schutz der Rechte, welche durch unlauteren Wettbewerb entstanden sind.