Opferschutz – Wahrung der Interessen der verletzten Person
Kanzlei für Strafrecht in Bozen – Südtirol/Italien
Ein Strafverfahren betrifft insbesondere auch die Rechte und Interessen der Opfer von strafbaren Handlungen.
Die Rechtsanwälte unserer Kanzlei beraten Sie über die verschiedenen rechtlichen Möglichkeiten, welche in solchen Situationen bestehen, unterstützen Sie bei der Abfassung oder Einbringung eines Strafantrages und begleiten Sie in der Ermittlungsphase des Verfahrens.
Sollte von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Antrag auf Archivierung des Verfahrens gestellt werden, so erläutern wir unseren Mandanten die fallspezifischen Möglichkeiten, sich gegen einen derartigen Antrag zu widersetzen, damit das Verfahren weitergeführt werden kann.
Außerdem machen wir die zivilrechtlichen Haftungsansprüche unserer Mandanten im Strafverfahren geltend und lassen uns als Nebenkläger in das Verfahren ein (z.B. wenn Sie einen Strafantrag wegen Körperverletzung gegen eine Person erstattet haben, vertreten wir Ihre Interessen im Strafprozess, damit die angezeigte Person verurteilt wird und Ihre Schäden ersetzt werden).