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Öffentliche Verträge und Konventionen

Kanzlei für öffentliche Verträge und Konventionen

Die Durchführung öffentlicher Verträge unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben und stellt für die öffentliche Hand und die ausführenden Unternehmen (Generalunternehmen, Handwerksbetriebe und andere Wirtschaftsteilnehmer) sowie Freiberufler häufig eine Herausforderung dar.  Unsere Anwaltskanzlei verfügt über langjährige Erfahrung in diesem Fachbereich und steht Ihnen während der Abwicklung des Vertragsverhältnisses und Durchführung der Leistungen, der Eintragung eventueller Vorbehalte in die Buchhaltungsregister und den eventuell eingeleiteten gütlichen Einigungsverfahren beratend zur Seite. Sollte eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht zu vermeiden sein, vertreten unsere spezialisierten Anwälte Sie in allen Instanzen vor den zuständigen Zivil- und Schiedsgerichten.

Auch bei allen anderen Vereinbarungen, welche mit öffentlichen Körperschaften und Inhouse-Gesellschaften abgeschlossen werden und bei deren Durchführung stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung und unserem Fachwissen beratend zur Seite und helfen Ihnen auch bei der gerichtlichen Umsetzung Ihrer Rechte und Interessen.

 Tätigkeitsbereiche Öffentliche Verträge und Konventionen

  • Beratung bei der Durchführung von Vertragsverhältnissen, bei der Eintragung von Vorbehalten in Buchhaltungsregister, bei der Durchführung von gütlichen Einigungen
  • Beratung beim Abschluss von Verträgen anstelle von Maßnahmen und von jeder Art von Konvention mit öffentlichen Körperschaften, welche zum Beispiel für den Erhalt von öffentlichen Beiträgen erforderlich sind
  • Vertretung vor den zuständigen Gerichten bei der Durchführung und/oder Auflösung von öffentlichen Verträgen und bei Schadensersatzforderungen

Unsere Kompetenzen