Medizinrecht – Arzthaftungsrecht
Ihre Kanzlei für Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
Die Medizin und das Recht gehören seit jeher zu den umfangreichsten und komplexesten Wissenschaften. Umso wichtiger und erfolgsversprechender ist es, an deren Schnittstellte, dem Medizinrecht, gesamtheitlich und spezialisiert beraten zu werden.
Von Ärzten und Patienten, bis zu Kliniken, Physiotherapeuten und Pflegekräften können mit der Durchsetzung eines Rechtes im Medizinrecht konfrontiert sein, dies insbesondere in Haftungsfragen aufgrund vermeintlicher Diagnose- und Behandlungsfehlern oder im Bereich der Aufklärungs- und Dokumentationspflicht.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen hier eine visierte rechtliche Beratung und kann auf das entsprechende Netzwerk von Gerichtsmedizinern zurückgreifen.
Tätigkeitsbereiche:
- Beratung und gerichtlicher Beistand bei Haftungsansprüchen gegenüber Ärzten, Zahnärzten, Kliniken und Tätigen im Gesundheitsbereich
- Beratung zu berufspraktischen und strukturellen Rechtsfragen des Medizin- und Gesundheitswesens