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Haftung von Verwaltern und öffentlichen Bediensteten

Kanzlei mit Spezialisierung im Bereich der Haftung von Verwaltern und öffentlichen Bediensteten

Unsere Anwaltskanzlei in Bozen verfügt über eine langjährige Erfahrung in der Prozessführung vor dem Rechnungshof. Diese ist mit besonderen Herausforderungen verbunden und hat mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 174/2016 eine Neuregelung erfahren. Die Gerichtsbehörde des Rechnungshofes hat unter anderem rechtsprechende Funktion im Bereich der verwaltungsrechtlichen Haftung von Verwaltern und öffentlichen Angestellten. Darunter versteht man die Verantwortung für den vermögenrechtlichen Schaden, den ein Verwalter oder ein öffentlicher Bediensteter der öffentlichen Verwaltung durch seine Amtstätigkeit verursacht. Die Feststellung einer etwaigen Verantwortung des Verwalters oder Bediensteten vor dem Rechnungshof bringt die Verurteilung zum Ersatz des Schadens gegenüber der öffentlichen Verwaltung mit sich. Durch die Zusammenarbeit der Rechtsanwälte unserer verschiedenen Fachbereiche konnten wir Verwalter und öffentliche Bedienstete erfolgreich vor dem Rechnungshof verteidigen.

Tätigkeitsbereich Haftung von Verwaltern und öffentlichen Bediensteten:

  • Gerichtliche Vertretung vor dem Rechnungshof betreffend die verwaltungsrechtliche und buchhalterische Haftung, sowie in Pensionsangelegenheiten
  • Außergerichtliche Tätigkeit und Beratung in der Ermittlungsphase

Unsere Kompetenzen