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Geförderter Wohnbau und konventionierter Wohnbau

Kanzlei mit Tätigkeitsschwerpunkt im geförderten und konventionierten Wohnbau

Im Rahmen ihrer durch das Autonomiestatut zugeschriebenen Gesetzesbefugnis im Bereich des geförderten Wohnbaus hat die Autonome Provinz Bozen eine spezifische Regelung der Materie erlassen, welche den besonderen Anforderungen und Verhältnissen in Südtirol Rechnung trägt. Hauptziel des geförderten Wohnbaues ist die Bereitstellung von Wohnraum für die in Südtirol ansässige Bevölkerung. Beginnend bei der Ausweisung von Erweiterungszonen, der Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Verhältnisses zwischen gefördertem, konventioniertem und freiem Wohnbau, der Enteignung oder dem Ankauf von Bauland bis hin zu dessen Zuweisung, können sich eine Reihe von Rechtsfragen ergeben, die einer fachkundigen Beratung bedürfen. Die Rechtsanwälte unserer Anwaltskanzlei in Bozen beraten Sie und stehen Ihnen auch bei einem Widerruf der erteilten Wohnbauförderung sowohl im Verwaltungsverfahren vor dem Wohnbaukomitee als auch in einem eventuell notwendigen Gerichtsverfahren bei.

Tätigkeitsbereich geförderter und konventionierter Wohnbau

  • Beratung, gerichtliche und außergerichtliche Vertretung betreffend alle Verwaltungsakte, welche in den Rechtsbereich des geförderten und konventionierten Wohnbaus fallen

Unsere Kompetenzen