Ermittlungstätigkeit des Verteidigers
Kanzlei für Strafrecht in Bozen – Südtirol/Italien
Die Struktur des italienischen Strafverfahrens ermöglicht es Ihrem Verteidiger Ermittlungstätigkeiten durchzuführen. Unsere Kanzlei in Bozen – Südtirol legt ein besonderes Augenmerk auf diese sogenannte Ermittlungstätigkeit des Verteidigers, welche in den Artikeln 391bis ff. der Strafprozessordnung geregelt ist und besonders in der Ermittlungsphase eines Strafverfahrens sowie auch bereits im Vorfeld, noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens, ein wichtiges Instrument zum Schutz unserer Mandanten bieten kann.
Durch die Einholung von Informationen, falls notwendig in Zusammenarbeit mit Privatdetektiven oder Gutachtern, sowie insbesondere durch die Anhörung von Personen, welche sachdienliche Hinweise liefern können, ist es unserer Kanzlei bereits in zahlreichen Strafverfahren gelungen, die Ermittlungen in Ihrem Interesse in die entsprechende Richtung zu lenken.
Es besteht außerdem die Möglichkeit, Informationen von Seiten der öffentlichen Verwaltung einzuholen sowie Lokalaugenscheine durchzuführen. Die gesammelten Informationen können auch im Hinblick auf ein eventuelles Hauptverfahren sehr nützlich sein.
Gerne informieren und beraten wir Sie darüber, welche Möglichkeiten sich diesbezüglich im spezifischen Fall ergeben.