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Enteignungen im öffentlichen Interesse

Kanzlei mit Spezialisierung in Fragen des Enteignungsrechtes

Die vollständige oder teilweise Entziehung privater Güter zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben, bezeichnet man als Enteignung. Gegenstand einer Enteignung kann das Eigentumsrecht, und andere dingliche Rechte an Liegenschaften sein. Auch die Auferlegung von Zwangsdienstbarkeiten für die Verwirklichung von gemeinnützigen Vorhaben von Seiten der Verwaltung fällt in diesen Rechtsbereich, ebenso die Besetzung von Liegenschaften. Wird ein Enteignungsverfahren seitens der öffentlichen Hand eingeleitet, so gilt es rasch zu handeln, um die zur Verfügung stehenden Rechtsmittel auszuschöpfen und die eigenen Interessen zu schützen. Unser Team an Rechtsanwälten kann Ihnen in jeder Phase dieses Verfahrens beratend zur Seite stehen und verfügt über jahrelange Erfahrung bei der Geltendmachung von Rechtsmitteln gegen ein Enteignungsverfahren. Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit unserer Kanzlei in Bozen liegt außerdem darin, Sie in allen Fragen der Enteignungsentschädigung zu beraten und diese gegebenenfalls vor der zuständigen Gerichtsbehörde anzufechten.
Tätigkeitsbereich Enteignungen im öffentlichen Interesse

  • Anfechtung von Enteignungsmaßnahmen jeglicher Art, einschließlich Dringlichkeitsbesetzungen, vor dem zuständigen Verwaltungsgericht, dem Staatsrat in Rom und dem Obersten Gerichtshof;
  • Durchsetzung von Schadensersatzforderungen
  • Anfechtung der Enteignungsentschädigung vor dem zuständigen Oberlandesgericht

Unsere Kompetenzen